Bei diskriminierendem Verhalten im privaten Kontext (z.B. im Arbeitsverhältnis, Mietrecht, im Restaurant o.Ä.) haben Sie die Möglichkeit, u.U. Schadensersatz auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu verlangen. Vereinbaren Sie gerne einen individuellen Beratungstermin, bei dem wir Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten.