Nebenklage

Wir übernehmen die anwaltliche Vertretung als Nebenklagevertreterinnen im Strafverfahren in Fällen von sexualisierter, rassistischer und queerfeindlicher Gewalt.

Sie können sich bereits vor der Entscheidung über die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei an uns wenden. Wir beraten und vertreten Sie während des Ermittlungsverfahrens. Darüber hinaus vertreten wir Sie selbstverständlich im Gerichtsverfahren.

Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten als Betroffene von sexualisierter, rassistischer und queerfeindlicher Gewalt. Dabei ist unser Ziel, Ihnen zu jedem Zeitpunkt im Verfahren ausreichend Schutz zu bieten und eine Stimme zu geben.

Als Teil unserer Tätigkeit verstehen wir auch die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen im Adhäsionsverfahren.