Migrationsrecht

Wir vertreten Sie in nahezu allen aufenthalts- und asylrechtlichen Angelegenheiten, aber auch dem Staatsangehörigkeitsrecht außergerichtlich und gerichtlich.

Im Asylrecht beraten wir Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also etwa bevor eine Behörde über Ihren Asylantrag entschieden hat. So können etwa Fehler, die im Rahmen der Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) passieren, vermieden werden. Insbesondere bieten wir auch Beratung im Zusammenhang mit genderspezifischen Fluchtgründen von Frauen und LGBTIQ*-Personen an.

Auch können Sie sich mit aufenthaltsrechtlichen Fragen gerne an uns wenden. Wir überlegen mit Ihnen gemeinsam, welcher Aufenthaltsstatus in Betracht kommt oder ob eine Verlängerung des bereits bestehenden Aufenthaltstitels beantragt werden kann. Da wir ebenfalls im Familienrecht tätig sind, können wir insbesondere auch zu Fragen des Familiennachzugs beraten.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Fristen im Migrationsrecht häufig sehr kurz sind. Wenden Sie sich daher frühestmöglich, etwa unmittelbar nach Erhalt eines Bescheids der Ausländerbehörde oder des BAMF an uns. Bitte bewahren Sie den an Sie adressierten gelben Umschlag auf und kommen mit diesem zu uns.

Schließlich vertreten wir Sie auch bei Problemen mit Behörden, die das Asylbewerberleistungsgesetz betreffen.

Sofern Sie weder Deutsch, Englisch oder Spanisch sprechen, teilen Sie uns das vor Vereinbarung eines Beratungstermins mit und kommen Sie in Begleitung einer dolmetschenden Person oder kontaktieren Sie uns. Wir werden uns dann mit Ihnen gemeinsam um die Sprachmittlung kümmern.