Prozesskostenhilfe

Für das gerichtliche Verfahren besteht die Möglichkeit, dass Sie Anspruch auf Prozess-, bzw. Verfahrenskostenhilfe haben. Die Landeskasse übernimmt dann die anfallenden Gerichtskosten, einschließlich der Kosten für Sachverständige, Dolmetscher*innen und die anwaltliche Vertretung.

Den hierzu erforderlichen Antrag können wir gemeinsam stellen. Bitte füllen Sie jedoch auch hierfür vorab den erforderlichen Antrag aus und halten Sie die Belege über Ihre finanzielle Situation, insbesondere die Kontoauszüge der vergangenen drei Monate bereit.

Das Antragsformular finden Sie hier: https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/erkl_zp1a.pdf. Das Antragsformular ist in deutscher Sprache auszufüllen.

Formulare für die Verfahrenskostenhilfe im Familienrecht werden hier in verschiedenen Sprachen (u.a. Englisch, Französisch, Rumänisch, Russisch) zur Verfügung gestellt:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/HKUE/Formulare/Formulare_node.html.