Beratungshilfe

Für das erste Beratungsgespräch können Sie bei dem Amtsgericht Ihres Wohnsitzes (Meldeadresse) einen Beratungshilfeschein beantragen. Bitte überprüfen Sie zunächst selbst, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und holen Sie sich vor dem ersten Beratungsgespräch einen Beratungshilfeschein bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Für das erste Gespräch fällt dann lediglich eine pauschale Gebühr in Höhe von 15 Euro an. Bitte bringen Sie diesen Betrag zum ersten Termin bei uns mit.


Für den Antrag müssen Sie folgendes Formular ausfüllen:

https://www.justiz.nrw/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1_02_2019.pdf.

Darüber hinaus erfordert der Antrag die Vorlage eines Ausweisdokuments, Belege über die rechtliche Angelegenheit (Schriftwechsel mit der Gegenseite, Vertragsunterlagen, Bescheide etwa des BAMF) und Belege über Ihre finanzielle Situation (Lohnbescheinigung, Sozialhilfebescheid, Kontoauszüge der letzten drei Monate, ggf. ihren Mietvertrag, bei Selbstständigkeit Ihren letzten Einkommenssteuerbescheid).

Für das Amtsgericht Köln erhalten sie weitere Informationen unter: https://www.justiz.nrw/BS/formulare/beratungshilfe/index.php.
Dort finden Sie den Antrag auch in arabischer und Hinweise in englischer Sprache. Beachten Sie jedoch bitte, dass das in deutscher Sprache veröffentlichte Formular auszufüllen ist.

Bitte beachten Sie auch die aktuellen Bestimmungen aufgrund der Corona-Pandemie.