Wir vertreten Sie in familienrechtlichen Angelegenheiten: Unabhängig davon, ob sie sich trennen oder scheiden lassen möchten, das (gemeinsame) Sorgerecht für die Kinder oder den Umgangskontakt mit ihnen regeln möchten, beraten wir Sie gerne. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Fragen des Abstammungsrechts – also Fragen der Elternschaft – und bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
Im Rahmen unserer Beratung gehen wir nicht von binären Geschlechtermodellen aus und übernehmen insbesondere auch Mandate in Kindschaftssachen von LGBTIQ*-Personen.
Auch in Gewaltschutzsachen, insbesondere häuslicher Gewalt, stehen wir Ihnen sehr gerne beratend zur Seite. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Zusammenarbeit mit Petra Ladenburger und Michaela Verweyen, die beide Nebenklageverfahren bei sexualisierter Gewalt führen.
Da wir ebenfalls im Migrationsrecht tätig sind, können wir auch fachlich zu familienrechtlichen Fragen, die aufenthaltsrechtliche Probleme aufwerfen, beraten. Zudem unterstützen wir Sie rechtlich wenn Sie als Nichtdeutsche*r heiraten möchten oder es Probleme mit nichtdeutschen Geburtsurkunden gibt.