Kosten

Im ersten Beratungsgespräch klären wir Sie sehr gerne über die auf Sie zukommenden Kosten auf. Wir rechnen im Regelfall nach der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelten Vergütung ab. Diese unterscheidet sich in den verschiedenen Rechtsgebieten. 

In Ausnahmefällen, in denen absehbar ist, dass die gesetzlichen Gebühren des RVG den entstehenden Arbeitsaufwand bei weitem nicht decken, werden wir Ihnen den Abschluss einer Honorarvereinbarung vorschlagen. Gemäß dieser Vereinbarung werden wir dann für eine Pauschale oder einen bestimmten Stundensatz für Sie tätig. Die Honorarvereinbarung werden wir mit Ihnen individuell verhandeln und schriftlich festhalten.

Für den Fall, dass sie rechtschutzversichert sind, kommt eine Kostenübernahme durch Ihre Versicherung in Frage. Der Umfang des Deckungsschutzes ist vom jeweiligen Rechtsgebiet abhängig. Das Migrationsrecht fällt in der Regel nicht unter den Deckungsschutz, im Familienrecht hängt es vom Einzelfall ab.

In jedem Fall bieten wir Ihnen an, Rechnungen in Raten zu zahlen. Hierzu legen wir eine monatliche Rate von mindestens 50 € fest.

Erstberatung

Für die Erstberatung berechnen wir in der Regel 190 Euro (inkl. MwSt.).

Sofern Sie sich für eine Vertretung durch uns im außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren entscheiden, machen wir von der Möglichkeit des § 34 Absatz 2 RVG Gebrauch, sodass die Erstberatungsgebühr nicht auf weitere Kosten angerechnet wird.

Sofern Sie über ein geringes Einkommen verfügen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung bei den Kosten zu bekommen. Für die Erstberatung kommt die Beantragung von Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht in Betracht. Bitte bringen Sie den Beratungshilfeschein bereits zum Termin mit. Im Fall eines gerichtlichen Verfahrens beantragen wir gemeinsam mit Ihnen Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.

Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe wird allerdings nur gewährt, wenn das gerichtliche Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. In einem telefonischen oder persönlichen Gespräch informieren wir Sie selbstverständlich ausführlicher darüber.